Die ECE R44-Norm nimmt das
Körpergewicht der Kinder als Grundlage für die Einteilung der Kindersitze in
fünf verschiedene Gewichtsklassen. Es gibt die Gruppen 0 und 0+ (
Babyschalen ab Geburt bis 10 bzw. 13 kg), Gruppe 1 (
9 bis 18 kg), Gruppe 2 (15 bis 25 kg) und 3 (22 bis 36 kg). Manche Hersteller fassen auch mehrere Gruppen zusammen bzw. bieten
gruppenübergreifende Kindersitze an – zum Beispiel
Kindersitze 9-36 kg und
Kindersitze 15-36 kg. Diese Autokindersitze sind quasi mitwachsend und können durch Neugeborenen-Einsätze, verstellbare Kopfstützen etc. angepasst werden.
Die ECE R44-Norm wurde seit ihrer Einführung laufend optimiert. Derzeit gültig sind Zulassungen mit der Nummer ECE R44/03 (ab 1995) und der neueren Regelung R44/04 (ab 2005). Wichtig: Beim
Kauf eines Kinderautositzes muss dieser der
ECE-Regelung 44/04 entsprechen – das gilt sowohl für Neukauf im Fachhandel als auch privat und gebraucht! Autokindersitze, die
bereits in Verwendung sind, müssen zumindest die ECE-Regelung
44/03 erfüllen. Aufgrund des Alters und der damit einhergehenden Materialermüdung wird von diesen veralteten Modellen aber dringend abgeraten. Kinderautositze der Klassen 0 und 1, die nur den Sicherheitsgurt des Autos verwenden und
kein eigenes Gurtsystem nutzen, sind inzwischen
verboten.
In der Praxis hat sich die ECE R44-Norm nicht immer als ganz einfach erwiesen. Zwei Kinder gleichen Alters können ganz unterschiedlich schwer sein. Dadurch fühlen sich manche Eltern dazu verleitet, ihr Kind
zu früh in einen nächstgrößeren Kindersitz wechseln zu lassen. Der erforderliche Schutz ist dann aber nicht mehr gegeben. 2013 wurde daher eine
weiterentwickelte EU-Verordnung verabschiedet: die
i-Size-Norm.