Allgemeine Geschäftsbedingungen der XXXL Digital Audio GmbH für XXXLutz - Das Radio

a) Die Werbung im Radio steht für wahrheitsgemäße Ankündigungen wirtschaftlicher Art zur Verfügung. In den Werbesendungen müssen der gute Geschmack und die auf die Ausstrahlung Bezug nehmenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Privatradiogesetzes, des Lebensmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Chemikaliengesetzes, des Wettbewerbs-, Marken-, Muster- und Patentrechtes, des Urheberrechtes, Medien- (Straf-)rechtes usw. beachtet werden. Es gelten die gesetzlichen Werbeverbote und Werbebeschränkungen.
b) Angebote von XXXLutz Das Radio zur Ausstrahlung von Werbesendungen sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Sendeauftrags oder durch Ausstrahlung der Werbesendung zustande. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
c) Alle Preisangaben und Preisabsprachen in Bezug auf das XXXLutz – Das Radio verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Werbeabgabe und Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
d) Das XXXLutz Radio verpflichtet sich, die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen auszustrahlen, wie ihr jeweiliges Programm.
e) Das XXXLutz Radio behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge ohne weitere Angabe von Gründen, insbesondere auch wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, der Form, häufiger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität abzulehnen. Die Gründe der Ablehnung müssen dem Auftraggeber nicht mitgeteilt werden. Aus einer solchen Ablehnung können gegenüber dem XXXLutz Radio keine Ansprüche geltend gemacht werden.
f) Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. Darüberhinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Wünsche nach Konkurrenzausschluss im selben Werbeblock werden nach Möglichkeit ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruches berücksichtigt.
g) Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder verlegt oder nachgeholt. Bei einem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Sender wird das Entgelt anteilig berechnet, bzw. anteilig gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche aus welchem Rechtsgrund immer gegen das XXXLutz Radio sind ausgeschlossen.
h) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Verträge für die Werbesendungen bis spätestens drei Werktage oder zu einem besonders vereinbarten Termin vor Erstausstrahlung zu liefern.
i) Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendeblöcke verspätet oder qualitativ mangelhaft, bzw. falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder schriftlich durchgegebenem Text liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung beim Auftraggeber.
j) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz und sonstige Rechte an der Werbesendung besitzt. Für Ansprüche Dritter aus Urheber-, Wettbewerbs, Medienrechtsverletzungen, etc. und sonstiger Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit Werbesendungen haftet ausschließlich der Auftraggeber und hat dieser das XXXLutz Radio im Falle der Inanspruchnahme schad- und klaglos zu halten. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dateien oder sonstiger Werbemittel und stellt XXXLutz Radio von allen Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der AKM notwendigen Angaben über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Fehlen diese Angaben, so wird davon ausgegangen, dass der Spot keine AKM-pflichtige Musik enthält. Wird das XXXLutz Radio dennoch wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, haftet der Auftraggeber für jeglichen dem Sender entstehenden Schaden inklusive Rechtsverfolgungs- und Rechtsvertretungskosten. Bei Auftraggebern, welche dem Medienkooperations- und Förderungs-Transparenzgesetz unterliegen, sind diese allein verantwortlich dafür, dass sämtliche gesetzlichen Verpflichtungen nach dem MedK-TG eingehalten werden und insbesondere die inhaltlichen Anforderungen iSd § 3a MedK-TG erfüllt werden. Der Rechtsträger hat daher das XXXLutz Radio völlig schad- und klaglos zu halten, wenn XXXLutz Radio aus der Verletzung dieser Pflichten irgendein Nachteil entstehen sollte. Darüber hinaus ist das XXXLutz Radio berechtigt, die Erfüllung derartiger Aufträge – auch kurzfristig - zu verweigern, wenn die inhaltlichen Anforderungen nach § 3a MedK-TG nicht erfüllt werden und behält XXXLutz Radio in diesem Fall – ungeachtet der unterbliebenen Vertragserfüllung - den vollen Entgeltanspruch.
k) Von XXXLutz Das Radio bestätigte Aufträge sind grundsätzlich rechtsverbindlich und werden innerhalb eines Kalenderjahres abgewickelt. Vertragsjahr ist ausschließlich das Kalenderjahr. Ein Werbeauftrag kommt, soweit nicht anders vereinbart, erst durch Annahme des Auftrags durch das XXXLutz Radio in Schrift- oder Textform zustande. Der Auftraggeber kann bis zwei Wochen vor dem geplanten Ausstrahlungstermin schriftlich bei dem XXXLutz Radio ersuchen, dass der bestätigte Auftrag storniert wird. Das XXXLutz Radio kann hierüber nach eigenem Ermessen entscheiden. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen "Verbraucher" im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, hat dieser das Recht, binnen 1 Woche ab Zustandekommen des Vertrages durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor dem vereinbarten Tag der erstmaligen Ausstrahlung einer Werbesendung ist allerdings zur Abgeltung der dem Auftragnehmer bereits entstandenen Kosten ein Betrag von 20% des Auftragswertes zu bezahlen. Bei Veranstaltungstipps besteht kein Rücktrittsrecht. Im Übrigen bedarf eine Stornierung eines Auftrages des schriftlichen Einverständnisses von XXXLutz Das Radio. In diesem Fall wird ein Betrag von mind. 15% des Auftragswertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt. Fristen: bis 60 Tage vor Ausstrahlung: 15%, 59 – 30 Tage vor Ausstrahlung: 20%, 29 – 10 Tage vor Ausstrahlung: 25%, 09 – 05 Tage vor Ausstrahlung: 30%, 04 – 02 Tage vor Ausstrahlung: 40%, 01 – 00 Tage vor Ausstrahlung: 80%
Bei Zurückziehung von Sonderwerbeaufträgen wird je nach Art der Sonderwerbeform und dem Grad der bisher angelaufenen Kosten ein Betrag von mindestens 50% und höchstens 100% des Auftragswertes (z.B. Liveübertragungen) als Kostenersatz in Rechnung gestellt. Bei telefonischer Stornierung muss binnen zwei Tagen die schriftliche Abbestellung nachgereicht werden (und bedarf dann der schriftlichen Bestätigung durch das XXXLutz Radio). In Auftrag gegebene Spots (Produktionen) werden nach Fertigstellung unabhängig von Stornofristen zu 100% in Rechnung gestellt.Die allfälligen Sonderkonditionen (z.B. Rabatte, Provisionen, Frees und dergleichen) beziehen sich auf den Gesamtauftragswert. Bei Nichtabnahme der vereinbarten Gesamtsumme, werden nach Wahl des XXXLutz Radio, entweder die Sonderkonditionen auf das verbrauchte Budget aufgerechnet und nachbelastet oder etwaige nicht verbrauchte Sendeleistungen mit dem letzten Tag der Laufzeit der Vereinbarung verrechnet. Nicht verbrauchte Sendeleistungen verfallen jedenfalls mit Ablauf der Laufzeit.Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Kalenderjahres abgerechnet, auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt muss vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens bleibt vorbehalten. Das Auftragsvolumen reduziert sich hierdurch nicht. Ist dem XXXLutz Radio eine Stornierung oder Verschiebung des Ausstrahlungstermins technisch nicht möglich, können daraus gegen XXXLutz Radio keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet.
l) Rechnungen für Werbesendungen werden als Sammelrechnung pro Monat erstellt. Rechnungsdatum ist der Tag der ersten Ausstrahlung innerhalb eines Monats. Das Zahlungsziel beträgt generell 14 Tage nach Rechnungsstellung, ohne weitere Abzüge. Bei Zahlungsverzug behält sich das XXXLutz Radio vor, die weitere Durchführung der Aufträge zurückzustellen, ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Für den daraus entstehenden Schaden beim XXXLutz Radio kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird das vereinbarte Gesamtauftragsvolumen sofort fällig, gleichgültig in welchem Umfang dieses gesendet wurde. Nach Zahlungseingang kann das noch nicht ausgestrahlte Volumen bis zum Ende des Kalenderjahres des Auftragsabschlusses wahrgenommen werden. Eventuelle Schadenersatzansprüche vom XXXLutz Radio gegenüber dem Auftraggeber richten sich nach dem vereinbarten Auftragsvolumen zuzüglich anfallender Aufwendungen. Das XXXLutz Radio behält sich die Berechnung von banküblichen Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt des Verzugs sowie Mahnspesen vor. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
m) Tarifänderungen werden mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten gegenüber jenen Auftraggebern, deren erteilte Aufträge nachteilig berührt werden, bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch dem XXXLutz Radio gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen.
n) Rabatte werden laut Rabattstaffel gewährt. Konzernrabatte werden gewährt, sofern eine entsprechende Organschaft glaubhaft nachgewiesen wird. Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit XXXLutz Radio durchgeführt. Sämtliche Abgaben auf die vertragsgegenständlichen Leistungen sind vom Auftraggeber zu tragen (insbesondere Umsatzsteuer, Werbeabgabe, Gewinnspielabgabe, etc.). Sofern das XXXLutz Radio diesbezüglich von Behörden in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, XXXLutz Radio völlig schad- und klaglos zu halten.
o) Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie über einen Befähigungsnachweis und einen Gewerbeschein verfügen und sie ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf die Netto-Auftragssumme des Auftraggebers. Agenturvergütungen werden nur gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist und wenn die Vergütung daraus ihre Unkosten deckt. Ist dies nicht der Fall (teilweise oder ganze Weitergabe an den Werbetreibenden), behält sich das XXXLutz Radio die entsprechende Kürzung der Mittlervergütung vor.
p) Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge vergeben. Ein einseitiger Rücktritt seitens des Auftraggebers ist daher nicht möglich.
q) Die Aufbewahrungspflicht von angelieferten Spots endet für das XXXLutz Radio 3 Monate nach Ausstrahlung. Die Rücksendung erfolgt auf Verlangen des Kunden, eine Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.
r) Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verliert die bisherige Preisliste ihre Gültigkeit.

Schlussbestimmungen

a) Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen in ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich möglichst nahekommt. Die Haftung von das XXXLutz Radio für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Hindernisse entgegenstehen, ist die Haftung von das XXXLutz Radio im Einzelfall jedenfalls mit dem jeweiligen Auftragswert beschränkt.
b) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wels. Für sämtliche auf Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Rechtsverhältnisse gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der internationalen Verweisungsnormen.
c) Jede Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der auf deren Grundlage abgeschlossenen Verträge zwischen XXXLutz Radio und dem Auftraggeber bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

Stand Dezember 2024