Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Förderung, die Ihnen eine finanzielle Unterstützung für Handwerkerkosten in Ihrem Zuhause bietet. Konkret können Sie damit ab 15. Juli 2024 eine Rückerstattung in Höhe von 20 % der Arbeitskosten für Handwerksleistungen beantragen, die zwischen 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 anfallen.
20% Rückerstattung auf Bodenverlegungen, Montage- & Anschlussarbeiten
- Sparen Sie mit dem Handwerkerbonus 20 % beim Verlegeservice von XXXLutz und profitieren Sie von der fachgerechten Ausführung unserer Bodenleger.
- Nutzen Sie den Handwerkerbonus auch für Montagearbeiten an maßgefertigten Einbaumöbeln wie Einbauküchen, -bäder oder -schränke bei XXXLutz.
- Der Handwerkerbonus gilt auch für Dienstleistungen bei Elektro- und Wasseranschlüssen in Küchen und Bädern.
Gute Nachrichten: Der Handwerkerbonus gilt auch rückwirkend ab 1. März 2024! Wenn Sie also unseren Montage-, Anschluss- oder Verlegeservice kürzlich bereits genutzt haben, können Sie immer noch von der Förderung profitieren.
Konditionen für den Handwerkerbonus:
- Förderhöhe: Die Förderung beträgt 20 % der Handwerkerkosten, wobei die Förderhöhe mindestens € 50,-- betragen muss. Die maximale Förderhöhe liegt im Jahr 2024 bei € 2.000,-- pro Person und Wohneinheit bzw. 2025 bei maximal € 1.500,-- pro Person und Wohneinheit.
- Rechnungshöhe: Umgerechnet bedeutet das, dass die gesamten angeführten Kosten für handwerkliche Leistungen auf Ihrer Rechnung bzw. Ihren Rechnungen mindestens € 250,-- betragen müssen, um den Bonus beantragen zu können und der Höchstbetrag mit € 10.000,-- (2024) bzw. € 7.500,-- (2025) Kosten gedeckelt ist.
- Ein Antrag pro Person und Jahr: Sie können pro Kalenderjahr ausschließlich einen Antrag auf den Handwerkerbonus stellen.
- Kumulierte Rechnung: Pro Antrag können mehrere Rechnungen gesammelt abgegeben werden.
- Mehrfachnutzung je Haushalt: Wenn Sie bereits Rechnungen geltend gemacht haben, die den maximalen Förderbetrag von € 2.000,-- (für 2024) bzw. € 1.500,-- (für 2025) unterschreiten, so können volljährige Personen aus Ihrem Haushalt solange weitere Boni beantragen, bis der Maximalbetrag für Ihr Wohnobjekt erreicht ist.
- Gültigkeit: Der Bonus ist für handwerkliche Arbeiten gültig, die zwischen dem 01.03.2024 und dem 31.12.2025 durchgeführt werden.
- Rückwirkend gültig: Der Handwerkerbonus kann ab 15. Juli 2024 beantragt werden. Sie können jedoch rückwirkend eine Förderung der Arbeitskosten für Handwerksleistungen beantragen, sofern das Rechnungsdatum nicht vor dem 1. März 2024 ausgewiesen ist.
Beispiele für förderfähige Leistungen bei XXXLutz
- Einbauküchen und Badezimmerverbauten (keine Einzelschränke)
- Einbauschränke (Minimum ein Eckverbau und/oder mit Verblendung)
- Vorzimmerverbauten nach Maß gefertigt und im Raum angepasst
- Wohnzimmer-/Schlafzimmer-/Jugendzimmer-/Speisezimmerverbauten (Planungsmöbel die bauseits angepasst werden müssen, Verblendung, Vertäfelung, Verschraubung)
- Eckbänke die bauseits in den Raum angepasst werden müssen
- Büroschränke die beim Kunden angepasst oder verblendet werden
- sämtliche Bodenarbeiten wie Stiegenverkleidungen, Unterbodenvorbereitungen, Verlegung, Schleifen und Versiegelung
Bitte beachten Sie:
- Der Handwerkerbonus kann ausschließlich für handwerkliche Leistungen geltend gemacht werden!
- Der Bonus gilt nicht für Materialkosten und Anfahrtspauschalen.
- Die Förderung gilt ausschließlich auf im Inland privat genutzte Wohnobjekte/Lebensräume. Dies kann sowohl ein Haupt- als auch ein Nebenwohnsitz sein. Wichtig ist jedoch, dass bei mehrfacher Antragstellung alle Anträge für den selben Wohnsitz gestellt werden müssen.
- Übersteigt die eingereichte Gesamtrechnungssumme den Höchstbetrag, wird dennoch nur die höchstmögliche Förderhöhe geltend gemacht.
- Um den Handwerkerbonus beantragen zu können, müssen die Arbeitskosten der Handwerksleistungen als separater Eintrag auf Ihrer Rechnung ausgewiesen sein. Bitte die einzelnen Rechnungsbelege unbedingt aufbewahren!
- Die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Fördermitteln liegt in der Verantwortung der Bundesbuchhaltungsagentur. Aus diesem Grund ist es uns nicht gestattet, verbindliche Aussagen bezüglich der Bewilligung oder des Umfangs der Fördermittel zu treffen.
Einfach & schnell
Handwerkerbonus online beantragen
Ihren Handwerkerbonus können Sie bequem von zuhause beantragen! Gehen Sie dazu einfach auf die Webseite der österreichischen Bundesregierung. Dort können Sie Ihren Antrag in wenigen Schritten durchführen.
Jetzt beantragen!Unsere Berater informieren Sie gerne
Für weitere Informationen zum Handwerkerbonus und wie Sie ihn bei bei XXXLutz optimal nutzen können, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
FAQ
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um den Handwerkerbonus für Leistungen bei XXXLutz:
Ich habe im Jahr 2024 verschiedene Handwerksleistungen für Küche, Wohnzimmer & Co. die ich gerne für den Förderantrag zusammen einreichen möchte. Ist das erlaubt?
Meine neuen Einbaumöbel wurden bereits bei mir zuhause montiert. / Mein neuer Boden wurde bereits verlegt. Kann der Handwerkerbonus auch rückwirkend beantragt werden?
Kann der Handwerkerbonus mehrfach beantragt werden?
Sie kaufen eine individuell geplante und maßgefertigte Marken-Einbauküche. Um allen Detail-Wünschen gerecht zu werden, müssen vom Hersteller diverse Adaptierungen vorgenommen werden. Welche Arbeitsleistung ist förderbar?
Können auch Handwerksleistungen von Renovierungsarbeiten (z.B.: Küchen-, Bad- oder Bodenrenovierung) zur Förderung eingereicht werden?
Kann der Handwerkerbonus für alle Verlegeservice-Arbeiten (z.B. Stiegenverkleidung) geltend gemacht werden?
Kann ich den Handwerkerbonus auch beantragen, wenn ich Verlege- , Einbau oder Renovierungsarbeiten selbst mache?
Kann ich den Handwerkerbonus auch für ähnliche Ausgaben des selben Projekts beantragen?
Können auch Entsorgungskosten zur Förderung eingereicht werden?
Können Mieter den Handwerkerbonus beantragen?
Ich habe einen Haupt- und einen Nebenwohnsitz, bei dem ich gemeldet bin. Kann ich den Handwerkerbonus auf Projekte zwischen den beiden Wohnobjekten aufteilen?